DSGVO & Datenschutz
So setzt Du Chatlotse datenschutzkonform ein.
Einwilligung vor dem Start (Consent)
Die DSGVO legt großen Wert darauf, dass Besucher Deiner Website wissen und zustimmen, wenn ihre Daten verarbeitet werden. Chatlotse regelt das automatisch, Du musst dafür nichts einstellen.
Erkennt Chatlotse auf Deiner Website ein Cookie-Banner und stimmt Dein Besucher dort Marketing, Funktional/Präferenzen oder einem eigenen Dienst „Chatlotse“ zu, startet der Chat direkt wie gewohnt. Lehnt der Besucher ab, wählt nur „Statistik“ oder ist gar kein Cookie-Banner vorhanden, erscheint die Chat-Blase trotzdem. Ein Klick auf die Blase zeigt dann kurz die Frage „Chat starten?“ mit einem Hinweis auf die Datenübertragung und einem Link zu Deiner Datenschutzerklärung. Erst nach „Chat starten“ öffnet sich der Chat, und der Browser merkt sich diese Zustimmung 180 Tage. Vor diesem Klick sendet der Browser lediglich eine cookielose Anzeige-Abfrage an Chatlotse, damit die Blase in Deinen Farben erscheint, es findet noch kein Chat und keine Speicherung statt.
Genauso wichtig wie die Einwilligung ist der Widerruf: Deine Besucher können ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Nutzt Du ein Cookie-Banner, reicht es, wenn der Besucher dort ablehnt, das Widget entfernt den Chat dann automatisch und löscht auch die zuvor gespeicherte Zustimmung. Zusätzlich bietest Du den Widerruf am besten über einen Link oder Button an, zum Beispiel in Deiner Datenschutzerklärung, der den Befehl window.Chatlotse.revokeConsent() aufruft. Damit wird die gespeicherte Zustimmung gelöscht und der Chat startet erst wieder, wenn der Besucher erneut zustimmt. Mehr dazu findest Du unter „Chat verlinken“.
Deine Datenschutzerklärung ergänzen
Deine Datenschutzerklärung ist wie ein Versprechen an Deine Website-Besucher: Du erklärst, wie Du mit ihren Daten umgehst. Da Du einen Chatbot von Chatlotse nutzt, der mit Deinen Besuchern interagiert und dabei Daten verarbeitet, ist es wichtig, dass Du Deine Datenschutzerklärung entsprechend anpasst.
Füge dort einen Hinweis ein, dass Du einen KI-Chatbot auf Deiner Website verwendest. Erkläre kurz, welche Daten dabei verarbeitet werden können. Das sind zum Beispiel:
- Die Nachrichten, die Deine Besucher im Chat schreiben.
- Freiwillig eingegebene Kontaktdaten, wenn Besucher diese im Chat hinterlassen.
Erwähne auch, wie lange diese Chatverläufe gespeichert werden (mehr dazu im Abschnitt „Wie lange werden die Chats gespeichert?“).
Nenne Chatlotse als Dienstleister. Wir sitzen in Deutschland, unsere Server stehen in Deutschland und die Chatverläufe speichern wir verschlüsselt. Für die Antworten nutzen wir die KI Claude von Anthropic (USA). Die Übermittlung ist über EU-Standardvertragsklauseln abgesichert. Vorher ersetzen wir Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern Deiner Besucher durch Platzhalter. Weder wir noch Anthropic trainieren eine KI mit Deinen Chatdaten. Die genauen Angaben findest Du in unserer Datenschutzerklärung. Wer noch nach einem passenden deutschen Anbieter sucht, findet einen Überblick unter Chatbot-Anbieter aus Deutschland.
Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
Wenn Du Chatlotse geschäftlich nutzt und dabei personenbezogene Daten Deiner Website-Besucher verarbeitet werden, was bei einem Chatbot fast immer der Fall ist, da er zum Beispiel Chatnachrichten speichert, dann brauchst Du einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
Ein AVV ist ein Vertrag, der regelt, wie wir als Dein Dienstleister mit den Daten Deiner Kunden umgehen, die Du uns im Rahmen der Chatbot-Nutzung anvertraust. Er stellt sicher, dass wir die Daten in Deinem Auftrag und nach Deinen Anweisungen verarbeiten, und dass alle gesetzlichen Vorgaben der DSGVO eingehalten werden.
So füllst Du ihn aus und unterschreibst ihn:
- Logge Dich in Dein Chatlotse-Dashboard ein.
- Gehe zu „Einstellungen“.
- Wähle den Punkt „AVV“ aus.
- Dort kannst Du den Vertrag direkt online ausfüllen und digital unterschreiben.
- Anschließend kannst Du ihn als PDF herunterladen und zu Deinen wichtigen Unterlagen legen.
Damit erfüllst Du eine wichtige Pflicht aus der DSGVO.
Wie lange werden die Chats gespeichert?
Ein wichtiger Grundsatz der DSGVO ist die Datensparsamkeit: Daten sollen nur so lange gespeichert werden, wie sie wirklich benötigt werden. Bei Chatlotse ist das fest geregelt: Die Chatverläufe Deiner Besucher werden nach spätestens 90 Tagen automatisch und unwiderruflich gelöscht.
Du musst Dich also nicht selbst darum kümmern. Bis dahin speichern wir die Chatverläufe verschlüsselt auf unseren Servern in Deutschland.
Wünschst Du für Dein Unternehmen eine kürzere Speicherdauer, zum Beispiel 30 Tage, schreib uns einfach über den Support, wir stellen sie gerne für Dein Konto ein.
Cookie-Banner
Viele Websites nutzen heute ein sogenanntes Cookie-Banner (oder Consent-Tool), um die Einwilligung der Besucher zur Nutzung von Cookies und anderen Technologien einzuholen. Dein Chatlotse-Widget erkennt gängige Cookie-Banner automatisch, Du musst dafür im Dashboard nichts einstellen.
Stimmt Dein Besucher im Cookie-Banner Marketing, Funktional/Präferenzen oder einem eigenen Dienst „Chatlotse“ zu, startet der Chat direkt. Lehnt er ab, wählt nur „Statistik“ oder erkennt Chatlotse gar kein Cookie-Tool, erscheint die Chat-Blase trotzdem, fragt aber vor dem eigentlichen Start eigenständig „Chat starten?“ nach. Erst mit dieser eigenen Zustimmung öffnet sich der Chat.
So weiß Dein Besucher immer, wann der Chat startet, egal ob und wie Dein Cookie-Banner entscheidet.
Hinweis auf die KI
Transparenz ist ein wichtiger Baustein im Umgang mit Deinen Website-Besuchern. Wenn jemand mit Deinem Chatbot spricht, sollte immer klar sein, dass es sich um eine Künstliche Intelligenz (KI) handelt und nicht um einen menschlichen Mitarbeiter.
Das schafft Vertrauen und ist zudem eine Anforderung vieler Datenschutzbehörden. Mach es Deinen Besuchern deshalb leicht, zu erkennen, dass sie mit einem automatisierten Assistenten und nicht mit einem Menschen chatten.
Das kannst Du auf verschiedene Weisen umsetzen:
- Im Namen des Chatbots: Gib Deinem Chatbot einen Namen, der auf seine KI-Natur hinweist, zum Beispiel „Dein KI-Assistent“, „Chatlotse-Bot“ oder „Max, Dein virtueller Helfer“.
- In der Begrüßungsnachricht: Formuliere die erste Nachricht des Chatbots so, dass sie klarstellt, dass es sich um eine KI handelt. Zum Beispiel: „Hallo! Ich bin Max, Dein virtueller Assistent. Wie kann ich Dir helfen?“
- Im Avatar: Nutze ein Icon oder Bild für den Chatbot, das ihn als nicht-menschlich kennzeichnet.
Je deutlicher der Hinweis, desto besser. So wissen Deine Besucher sofort, woran sie sind, und können entsprechend mit dem Chatbot interagieren.
Einen Überblick über alle Datenschutz-Aspekte eines Chatbots findest Du im Ratgeber DSGVO-konformer Chatbot.